Wozu extern vergeben, was man selbst machen kann?
Die Vorgaben zur steuerlichen Forschungsförderung gibt es in ausschließlich in Form von Rechtstexten. Diese erlauben einen großen Interpretationsspielraum der durch die gelebte Praxis befüllt wird. Aufgrund unserer Erfahrungen aus anderen EU-Ländern, in denen es die steuerliche Forschungsförderung bereits gibt, kennen wir die Knackpunkte und Erfolgsfaktoren. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie die Learnings im Laufe der Jahre mit hohem Ressourcenaufwand selbst machen wollen, oder gleich zu Beginn mit unserer Unterstützung das Maximum rausholen wollen.
Klingt gut, aber wir machen ja gar keine „wirkliche“ F&E
Im Kontext der steuerlichen Forschungsförderung wird der F&E-Begriff wesentlich breiter, aber zugleich auch konkreter gefasst, als man denken mag. So wird Produktentwicklung als Ganzes nicht als qualifizierte F&E betrachtet, einzelne Teilschritte aber sehr wohl. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass, wann immer Ihre MitarbeiterInnen Grips und Energie in die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Komponenten stecken, die Chance bestehen könnte, dass es sich dabei um begünstigte F&E Tätigkeiten handelt. Wir bieten Ihnen gerne eine kostenlose Evaluierung der Fördertauglichkeit Ihrer Projekte an.
Welcher administrative Aufwand ist damit verbunden?
Der administrative Aufwand soll sich in Grenzen halten, damit die Förderung auch von kleinen Unternehmen beantragt werden kann. Um dem Kriterium der Reproduzierbarkeit zu entsprechen ist eine grundlegende Dokumentation der F&E Tätigkeiten dennoch erforderlich. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der konkreten Dokumentationserfordernisse.
Ab wann kann die Forschungszulage
beantragt werden?
Die Forschungszulage ist ex post aufgesetzt und wird somit für bereits getätigte F&E angesetzt. Somit kann die Förderung nach Abschluss eines Projekts bzw. nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres beantragt werden. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend der FZulBV soll die Bescheinigung innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt als Steuergutschrift im Rahmen der nächsten Steuererklärung.